Du kannst deinen Telekom-Festnetzvertrag auf zwei grundsätzlich verschiedene Arten beenden: Du kündigst den Anschluss vollständig oder du wechselst zu einem anderen Anbieter. Bei einem Wechsel mit Rufnummer sollte der neue Anbieter die Kündigung und die Umschaltung koordinieren. So lässt sich eine Versorgungslücke vermeiden.
Die wichtigste Information steht meist nicht auf einer allgemeinen Telekom-Übersichtsseite, sondern in deinen Vertragsunterlagen und auf der Rechnung: Mindestlaufzeit, nächstmögliches Vertragsende, Kündigungsfrist und letzter Zugangstag. Prüfe diese Angaben, bevor du einen Termin einträgst.
Wenn deine Kündigung mit einem Umzug zusammenhängt, findest du im Ratgeber Internet beim Umzug organisieren die passende Reihenfolge. Für einen Wechsel ohne Umzug kannst du anschließend Internetangebote für deine Adresse vergleichen.
Kurzantwort: Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?
| Deine Situation | Maßgebliche Regel | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Die anfängliche Mindestlaufzeit läuft noch | Die konkrete Frist steht im Vertrag und auf der Rechnung. | Vertragsende und letzten Zugangstag notieren und die Kündigung rechtzeitig übermitteln. |
| Der Vertrag hat sich nach der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert | Ein automatisch verlängerter Telekommunikationsvertrag ist grundsätzlich jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. | Du musst nicht auf einen neuen 12- oder 24-Monatszeitraum warten. |
| Du wechselst zu einem anderen Anbieter | Kündigung und Umschaltung sollten über den aufnehmenden Anbieter laufen. | Beim neuen Vertrag ausdrücklich Anbieterwechsel und gegebenenfalls Rufnummernmitnahme beauftragen. |
| Du ziehst um und die Telekom kann die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht liefern | Es besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. | Umzug, neue Adresse und fehlende Leistung nachweisen und zum Auszugstermin oder später kündigen. |
| Die vereinbarte Internetleistung wird dauerhaft oder wiederholt deutlich verfehlt | Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Minderung oder außerordentliche Kündigung infrage. | Erst mit dem vorgesehenen Nachweisverfahren messen und die Telekom zur Abhilfe auffordern. |
Bei einem Vertrag für Verbraucher darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen. Die Bundesnetzagentur erklärt Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung und weist darauf hin, dass die Monatsfrist nach einer Verlängerung auch für Verträge gelten kann, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, sobald deren Mindestlaufzeit abgelaufen ist.
1. Vertragsende und Frist zuverlässig ermitteln
Verlasse dich nicht auf eine pauschale Aussage wie „Telekom hat drei Monate Kündigungsfrist“. Je nach Vertrag, Abschlusszeitpunkt, Tarif und zusätzlich gebuchten Leistungen können die Unterlagen unterschiedliche Angaben enthalten.
Prüfe diese Stellen:
- die letzte Telekom-Rechnung,
- die Auftragsbestätigung,
- die Vertragszusammenfassung,
- das Kundencenter oder die MeinMagenta App,
- sowie die Kündigungsbestätigung, sobald sie vorliegt.
In der Rechnung müssen für Verbraucher unter anderem Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag genannt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung zu verhindern. Die Telekom beschreibt außerdem, wo du das Ende der Mindestlaufzeit in App, Kundencenter und Unterlagen findest: Vertragslaufzeit bei der Telekom einsehen.
Zugang ist wichtiger als das Versanddatum
Eine ordentliche Kündigung muss fristgerecht bei der Telekom eingehen. Es reicht also nicht, den Brief am letzten möglichen Tag in den Briefkasten zu werfen. Plane einen Puffer ein und sichere den Zugang mit einer elektronischen Bestätigung, einem Einlieferungsbeleg oder einem anderen nachvollziehbaren Nachweis. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich auf den Zugang der Kündigung hin.
Beispiel für die Fristberechnung
Angenommen, dein Vertrag endet nach der Mindestlaufzeit am 30. November und in deinen Unterlagen steht eine Kündigungsfrist von einem Monat. Dann muss die Kündigung spätestens am 31. Oktober bei der Telekom eingegangen sein. Ob diese Daten auf deinen Vertrag passen, prüfst du anhand des konkreten letzten Zugangstags auf der Rechnung.
Wenn du den letzten Tag nicht sicher bestimmen kannst, formuliere so:
Hiermit kündige ich den Festnetzvertrag mit der Rufnummer [Rufnummer] zum [gewünschten Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Die Formulierung verhindert nicht jede Rückfrage, sie macht aber deutlich, dass du den Vertrag jedenfalls zum frühestmöglichen zulässigen Zeitpunkt beenden möchtest.
2. Erst entscheiden: vollständige Beendigung oder Anbieterwechsel
Du brauchst keinen neuen Anschluss
Wenn du künftig keinen Festnetzanschluss mehr möchtest, kündigst du selbst bei der Telekom. Prüfe vorher, ob du eine Festnetznummer, einen Telekom-Mailzugang, MagentaTV oder ein gemietetes Gerät weiterverwenden möchtest. Diese Punkte können von der Kündigung des Internetanschlusses betroffen sein oder eigene Vertragsbedingungen haben.
Ein neuer Anbieter soll übernehmen
Wenn du weiter Internet oder Telefonie brauchst, schließt du zunächst den neuen Vertrag ab. Beauftrage den neuen Anbieter ausdrücklich mit:
- der Kündigung des Telekom-Vertrags,
- dem Anbieterwechsel,
- dem gewünschten Umschalttermin,
- und der Rufnummernmitnahme, falls du die Nummer behalten möchtest.
Der Internetvergleich nach Adresse hilft dir bei der Auswahl. Prüfe dort nicht nur den Monatspreis, sondern auch Verfügbarkeit, Upload, Bereitstellung, Routerkosten, Laufzeit und den regulären Preis nach einer Aktionsphase.
Eine zusätzliche eigene Kündigung kann die Abstimmung erschweren, wenn du gleichzeitig die Rufnummernmitnahme beauftragst. Kündige daher bei einem geplanten Wechsel möglichst nicht separat, außer der neue Anbieter fordert es ausdrücklich oder du brauchst keine Rufnummernmitnahme.
Du ziehst um
Ein Umzug ist rechtlich nicht dasselbe wie ein Anbieterwechsel an derselben Adresse. Den Ablauf findest du weiter unten ausführlich. Eine frühzeitige Prüfung des neuen Wohnorts verhindert, dass du den alten Vertrag kündigst, obwohl die Telekom am neuen Wohnort noch leisten könnte.
3. Telekom-Festnetz richtig kündigen
Die Telekom nennt für Privatkunden als Wege zur Kündigung ihr Festnetz-Kontaktformular und einen Brief. Die aktuellen Kontaktdaten und Hinweise findest du direkt auf der Telekom-Seite zur Vertragskündigung.
Gib in deiner Kündigung mindestens an:
- Vor- und Nachname des Vertragspartners,
- vollständige Anschrift,
- Kundennummer oder Buchungskonto,
- betroffene Festnetz-Rufnummer,
- gewünschten Beendigungszeitpunkt,
- und eine Bitte um Bestätigung mit Vertragsende.
Bei einer Sonderkündigung legst du den passenden Nachweis bei. Bei einem Umzug kann die Telekom zum Beispiel Miet- oder Kaufvertrag, Meldebescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung anfordern; welche Unterlage genügt, steht im Telekom-Hinweis zur Sonderkündigung bei Umzug.
Kündigung über einen Brief
Ein Brief ist sinnvoll, wenn du die Angelegenheit vollständig selbst steuerst oder einen Zugangsnachweis brauchst. Sende ihn an die in den aktuellen Telekom-Unterlagen beziehungsweise im offiziellen Kündigungshinweis genannte Adresse. Verwende nicht eine alte Adresse aus einem Forum oder aus einer Jahre zurückliegenden Vorlage.
Bewahre auf:
- eine Kopie des unterschriebenen oder abgesendeten Schreibens,
- Datum und Inhalt der Kündigung,
- Einlieferungs- oder Zustellnachweis,
- und die spätere Kündigungsbestätigung.
Kündigungsbutton bei online abschließbaren Verträgen
Wenn ein Anbieter den Vertragsschluss über eine Webseite ermöglicht, muss er für die betreffenden Verbraucherverträge grundsätzlich auch eine leicht zugängliche Online-Kündigung vorsehen. Der Ablauf führt über eine Kündigungsschaltfläche und eine Bestätigungsseite. Nach dem Absenden muss der Anbieter Inhalt, Zugang und gewünschten Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch bestätigen. Das regelt § 312k BGB zur Kündigung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Wenn du diesen Weg nutzt, speichere die Bestätigungsseite und die E-Mail. Eine telefonische Rückgewinnungsberatung ist keine notwendige zusätzliche Bestätigung deiner Kündigung. Entscheidend ist, dass deine Kündigung wirksam und nachweisbar zugegangen ist.
Kündigungsvorlage für einen Telekom-Festnetzvertrag
Du kannst die Vorlage anpassen:
Betreff: Kündigung meines Telekom-Festnetzvertrags
Guten Tag,
hiermit kündige ich den Festnetzvertrag
Name: [Vor- und Nachname]
Anschrift: [vollständige Anschrift]
Kundennummer: [Kundennummer]
Festnetz-Rufnummer: [Rufnummer]
zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das genaue Vertragsende
in Textform. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob und wie ich vorhandene
Mietgeräte zurücksenden soll.
Freundliche Grüße
[Vor- und Nachname]
[Datum]
Bei einem Anbieterwechsel ergänzt du nicht eigenständig eine neue Rufnummer. Beauftrage die Portierung beim neuen Anbieter und gib dort Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer und zu portierende Rufnummer genau so an, wie sie im Telekom-Vertrag stehen.
4. Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Bei einem Anbieterwechsel führt der aufnehmende Anbieter den Prozess. Der alte und der neue Anbieter müssen zusammenarbeiten und dürfen den Wechsel nicht unnötig verzögern. Das steht in § 59 TKG.
So sieht der sichere Ablauf aus
- Prüfe die Telekom-Rechnung und notiere Vertragsende sowie Kündigungsfrist.
- Vergleiche verfügbare Anschlüsse an deiner vollständigen Adresse.
- Bestelle den neuen Anschluss mit dem gewünschten Umschalttermin.
- Beauftrage den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme.
- Übertrage deine Telekom-Vertragsdaten exakt in den neuen Auftrag.
- Kontrolliere Auftragsbestätigung, Portierungsauftrag und Kündigungsbestätigung.
- Bewahre den Umschalttermin und die Kontaktdaten beider Anbieter auf.
- Teste den neuen Anschluss am Schaltungstag und dokumentiere eine Unterbrechung.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel möglichst frühzeitig, idealerweise etwa drei Monate vor dem Vertragsende, einzuleiten. Auch wenn du diese Empfehlung verpasst hast, solltest du den neuen Auftrag sofort starten und keine parallelen, widersprüchlichen Kündigungen absenden.
Rufnummernmitnahme ist kostenlos
Für die Mitnahme einer Festnetznummer darf dir der Anbieter kein direktes Entgelt berechnen. Deine Daten müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Achte besonders auf:
- Schreibweise des Namens,
- vollständige Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Kundennummer,
- Festnetz-Rufnummer,
- und die Auswahl, ob alle oder nur einzelne Nummern portiert werden sollen.
Nach einer Kündigung kannst du die Rufnummer gesetzlich noch bis zu einem Monat nach dem Vertragsende zur Mitnahme beantragen. In den Vertragsbedingungen kann eine längere Frist stehen. Sicherer ist es, die Portierung direkt mit dem neuen Auftrag zu beauftragen.
Was passiert, wenn der Wechsel nicht klappt?
Wenn du den Anbieterwechsel rechtzeitig beauftragt hast, darf die Telekom den Anschluss nicht einfach am Vertragsende abschalten, bevor die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für die Umschaltung erfüllt sind. Am Umschalttag ist eine begrenzte Unterbrechung möglich; länger als einen Arbeitstag darf der Dienst bei einem Anbieterwechsel grundsätzlich nicht unterbrochen sein.
Für jeden weiteren Arbeitstag einer unverschuldeten Unterbrechung können gesetzliche Entschädigungsansprüche entstehen. Nach § 59 TKG sind grundsätzlich 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglichen Monatsentgelts maßgeblich, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dokumentiere Beginn und Ende der Unterbrechung und wende dich zuerst an den Anbieter, der den Vorgang bearbeiten muss.
5. Telekom kündigen wegen Umzug
Beim Umzug gelten zwei unterschiedliche Fälle:
Die Telekom kann am neuen Wohnort dieselbe Leistung erbringen
Dann kannst du den Vertrag grundsätzlich mitnehmen. Die Telekom darf die vereinbarte Laufzeit und die sonstigen Vertragsinhalte nicht einfach wegen des Umzugs ändern. Für den Umzug kann ein angemessenes Entgelt anfallen; es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses. Vereinbare den Bereitstellungstermin frühzeitig und lass dir bestätigen, wann der Anschluss am neuen Wohnort aktiv wird.
Die Telekom kann die vereinbarte Leistung dort nicht erbringen
Kann die Telekom die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, kannst du den Vertrag nach § 60 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Wichtig: Ein günstigerer oder technisch modernerer Tarif eines anderen Anbieters reicht für sich allein nicht aus. Entscheidend ist, ob die vereinbarte Leistung des bestehenden Vertrags am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Ein Verfügbarkeitscheck mit einer anderen Geschwindigkeit ist deshalb noch kein sicherer Nachweis für ein Sonderkündigungsrecht.
Füge deiner Kündigung sinnvollerweise bei:
- neue vollständige Anschrift,
- Auszugsdatum,
- Miet- oder Kaufvertrag oder eine andere geeignete Umzugsbescheinigung,
- Ergebnis der Telekom-Verfügbarkeitsprüfung,
- kurze Erklärung, welche vereinbarte Leistung am neuen Wohnort fehlt,
- und die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
Die Telekom nennt für die Sonderkündigung bei Umzug ebenfalls Miet- oder Kaufvertrag, Meldebescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung als mögliche Nachweise. Bei Unsicherheit über die rechtliche Bewertung solltest du eine Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung einbeziehen.
6. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung und eine außerordentliche Kündigung funktionieren nicht gleich. Bei einer außerordentlichen Kündigung musst du den konkreten Grund nennen und ihn in der Regel belegen können.
Vertragsänderung oder Preiserhöhung
Ändert die Telekom Vertragsbedingungen einseitig auf Grundlage ihrer Vertragsbedingungen, kann unter den Voraussetzungen des § 57 TKG ein Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten bestehen. Die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Information über die Änderung erklärt werden und wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam werden soll. Das gilt nicht für jede rein administrative, ausschließlich vorteilhafte oder gesetzlich vorgeschriebene Änderung.
Lies die Änderungsmitteilung vollständig. Prüfe, ob wirklich der Telekommunikationsvertrag geändert wird oder nur eine Option, ein Endgerät oder ein separat gebuchter Dienst. Wenn du dich auf dieses Recht berufen möchtest, nenne die Änderung, das Datum der Mitteilung und den gewünschten Beendigungszeitpunkt ausdrücklich.
Internet ist nachweisbar deutlich zu langsam
Wenn die tatsächliche Internetleistung dauerhaft oder regelmäßig erheblich von den vertraglichen Angaben abweicht, kommen Minderung oder außerordentliche Kündigung infrage. Ein einzelner WLAN-Test im Schlafzimmer reicht dafür nicht aus. Die Bundesnetzagentur stellt mit der Breitbandmessung Desktop-App ein Nachweisverfahren für Festnetzanschlüsse bereit.
Für den derzeit beschriebenen Festnetz-Nachweis sind 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums vorgesehen. Die Vorgaben können sich ändern; halte dich deshalb an die aktuelle Anleitung der Bundesnetzagentur. Vergleiche die Messung möglichst per LAN mit den drei Angaben aus Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung: minimale, normalerweise verfügbare und maximale Datenrate.
Wie du die Messung vorbereitest und das Ergebnis einordnest, zeigt die interne Anleitung DSL-Geschwindigkeit richtig messen.
Gehe danach in dieser Reihenfolge vor:
- Messprotokoll vollständig speichern.
- Telekom schriftlich mit dem Protokoll zur Abhilfe auffordern.
- Eine angemessene Möglichkeit zur Fehlerbehebung geben.
- Antworten, Störungstickets und weitere Messungen dokumentieren.
- Erst danach Minderung oder außerordentliche Kündigung konkret erklären.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie einzelne Geldansprüche oder Kündigungen nicht für dich durchsetzt. Wenn die Telekom die Minderleistung bestreitet, kann eine Verbraucherzentrale, rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle weiterhelfen.
Widerruf statt Kündigung
Hast du den Vertrag gerade online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, kann unter den Voraussetzungen des Fernabsatzrechts ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen. Ein Widerruf beendet den frisch geschlossenen Vertrag anders als eine ordentliche Kündigung. Wenn du noch in dieser Frist bist, prüfe zuerst, ob ein Widerruf statt einer Kündigung der richtige Weg ist. Für einen Abschluss im Ladengeschäft besteht in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.
7. MagentaTV, Optionen und Router nicht übersehen
Ein Telekom-Festnetzvertrag kann aus mehreren Bestandteilen bestehen. Prüfe vor dem Absenden, was genau gekündigt werden soll:
| Bestandteil | Was du kontrollieren solltest |
|---|---|
| Internet- und Telefonanschluss | Vertragsende, Kündigungsfrist und Rufnummernmitnahme |
| MagentaTV oder TV-Option | eigener Vertragsbestandteil, Hardware und Rückgabe |
| Streaming- oder Zusatzoption | eigene Laufzeit und separate Abrechnung |
| Mietrouter oder Endgeräte-Servicepaket | eigener Mietvertrag, Rückgabefrist und Zubehör |
| Telekom-Mailadresse | Sicherung des Postfachs und Umstellung auf Freemail |
Bei einem echten Paketvertrag, der einen Internetzugang oder einen öffentlichen nummerngebundenen Telefondienst enthält, gelten die Kundenschutzregeln grundsätzlich für das Paket. Das bedeutet aber nicht, dass jedes zusätzlich bestellte Gerät automatisch ohne eigene Prüfung endet. Die Bundesnetzagentur beschreibt Paketverträge und Zusatzgeräte.
Mietrouter zurückgeben
Ein gemieteter Speedport oder ein anderes Endgerät gehört dir nicht automatisch. Warte die konkrete Rücksendeanweisung ab oder nutze das offizielle Telekom-Retourenverfahren für Mietgeräte. Sende nicht nur den Router, sondern das geforderte Zubehör mit und fotografiere Inhalt und Seriennummer vor dem Versand.
Bewahre die Sendungsnummer und den Zustellnachweis auf. Kaufgeräte musst du in der Regel nicht zurückgeben. Lösche bei einem Gerät, das du weitergibst, deine Zugangsdaten und persönliche Einstellungen.
Telekom-Mailadresse sichern
Wenn du eine Adresse mit @t-online.de oder @magenta.de nutzt, kümmere dich vor dem Vertragsende um die Umstellung und sichere wichtige Nachrichten. Laut Telekom kannst du die Adresse nach dem Kündigungstermin innerhalb von 180 Tagen auf Freemail umstellen. Der Telekom-Login bleibt nach einer Kündigung ebenfalls nur für einen begrenzten Zeitraum zugänglich. Exportiere deshalb Rechnungen, Kontakte und wichtige E-Mails frühzeitig.
8. Nach der Kündigung: Diese Punkte kontrollieren
Eine Kündigung ist erst dann praktisch erledigt, wenn du das bestätigte Ende und die letzten offenen Punkte kennst.
Prüfe nach der Bestätigung:
- Stimmt das bestätigte Vertragsende mit deinem gewünschten Termin überein?
- Ist eine Rufnummernmitnahme und der Umschalttermin korrekt vermerkt?
- Welche monatlichen Entgelte werden bis zum Ende berechnet?
- Gibt es eine Schlussrechnung oder Gutschrift?
- Wird ein Mietgerät beendet und wohin muss es zurück?
- Sind MagentaTV, Optionen und zusätzliche Rufnummern getrennt berücksichtigt?
- Hast du Rechnungen, Bestätigung und Nachweise gespeichert?
Die Telekom stellt nach eigenen Angaben eine Schlussrechnung nach der Kündigung innerhalb eines begrenzten Zeitraums bereit. Kontrolliere diese Rechnung trotzdem selbst und beanstande unklare Positionen zeitnah. Ein Lastschriftmandat musst du nicht vorschnell sperren, solange eine berechtigte Schlussrechnung noch offen ist; prüfe stattdessen Betrag und Vertragsende.
Checkliste zum Telekom-Festnetz kündigen
- Vertragspartner, Kundennummer und Festnetz-Rufnummer notiert
- Mindestlaufzeit und letzter Zugangstag auf Rechnung oder im Kundenkonto geprüft
- vollständige Beendigung, Wechsel oder Umzug entschieden
- neuen Anbieter bei einem Wechsel mit Kündigung beauftragt
- Rufnummernmitnahme direkt beim neuen Anbieter beantragt
- Kundendaten bei beiden Anbietern exakt abgeglichen
- Kündigung oder Sonderkündigung mit passendem Nachweis übermittelt
- Zugangsnachweis und Bestätigung gespeichert
- Umschalttermin und Weiterversorgung geklärt
- Mietrouter, MagentaTV-Gerät und Zubehör geprüft
- Telekom-Mailadresse und Rechnungen gesichert
- Schlussrechnung nach Vertragsende kontrolliert
Häufige Fragen zur Telekom-Kündigung
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Telekom-Festnetzvertrag? ▾
Die Frist steht in deinen Vertragsunterlagen und auf deiner Rechnung. Nach einer stillschweigenden Verlängerung über die anfängliche Mindestlaufzeit hinaus ist ein Telekommunikationsvertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Kann ich einen alten Telekom-Vertrag monatlich kündigen? ▾
Wenn die anfängliche Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist und sich der Vertrag stillschweigend verlängert hat, kannst du ihn grundsätzlich jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Prüfe das konkrete Vertragsende und die Angaben auf deiner Rechnung.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich zur Telekom-Konkurrenz wechsle? ▾
Bei einem Anbieterwechsel sollte der neue Anbieter die Kündigung und die Umschaltung übernehmen. Das gilt besonders, wenn du deine Festnetznummer behalten möchtest. Eine zusätzliche eigene Kündigung kann die Abstimmung erschweren.
Kann ich meine Telekom-Festnetznummer behalten? ▾
Ja, beauftrage die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Der Vorgang ist für dich kostenfrei. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer und Rufnummer müssen in den Anträgen übereinstimmen.
Kann ich wegen eines Umzugs außerordentlich kündigen? ▾
Das ist grundsätzlich möglich, wenn die Telekom die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; die Kündigung kann zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Ein bloßer Wunsch nach einem anderen Anbieter reicht nicht.
Muss ich den Telekom-Router zurückschicken? ▾
Ein Mietgerät musst du nach den Vorgaben der Telekom zurückgeben, ein Kaufgerät grundsätzlich nicht. Prüfe, ob der Router separat gemietet ist, warte die Rücksendeanweisung ab und bewahre den Zustellbeleg auf.
Kann ich wegen zu langsamem Internet sofort kündigen? ▾
Nicht ohne Nachweis. Nutze zunächst das aktuelle Festnetz-Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur, reiche das Messprotokoll bei der Telekom ein und gib ihr Gelegenheit zur Abhilfe. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine außerordentliche Kündigung infrage.
Was passiert mit meiner t-online.de-Adresse nach der Kündigung? ▾
Sichere deine E-Mails und stelle die Adresse nach Möglichkeit innerhalb des von der Telekom genannten Zeitraums auf Freemail um. Die Telekom nennt derzeit 180 Tage ab dem Kündigungstermin; prüfe die aktuelle Anleitung, weil sich Abläufe ändern können.
Fazit
Prüfe zuerst die individuelle Vertragsfrist und den letzten Zugangstag. Bei einer vollständigen Beendigung kündigst du direkt über einen offiziellen Telekom-Weg und sicherst den Zugang. Bei einem Anbieterwechsel beauftragst du möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung, Rufnummernmitnahme und Umschaltung. Beim Umzug hängt das Sonderkündigungsrecht davon ab, ob die Telekom die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort liefern kann.
Mietgeräte, Zusatzoptionen, Mailadressen und Schlussrechnung gehören zur Kündigung dazu. Wenn du jeden Schritt dokumentierst und den neuen Anschluss erst mit bestätigtem Termin beendest, vermeidest du die häufigsten Frist- und Versorgungslücken.
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Quellen und Prüfgrundlage
Nachvollziehbare Angaben
Tarifdetails, Fristen und Netzdaten können sich ändern. Für diesen Beitrag wurden unter anderem folgende Primärquellen herangezogen:
- ↗ Telekom: Vertrag kündigen
- ↗ Telekom: Vertragslaufzeit einsehen
- ↗ Telekom: Mietgerät kündigen und zurückgeben
- ↗ Bundesnetzagentur: Vertrag, Kündigung und Kündigungsbutton
- ↗ Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- ↗ Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit und Nachweisverfahren
- ↗ § 56 TKG: Vertragslaufzeit und Kündigung nach Verlängerung
- ↗ § 57 TKG: Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- ↗ § 59 TKG: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- ↗ § 60 TKG: Umzug
- ↗ § 312k BGB: Kündigung im elektronischen Geschäftsverkehr