Beim Umzug hängt die wichtigste Entscheidung an einer Frage: Kann dein bisheriger Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse erbringen? Wenn ja, kannst du den Vertrag in der Regel mitnehmen. Laufzeit und sonstige Vertragsinhalte dürfen durch den Umzug nicht automatisch geändert werden. Wenn nein, kommt grundsätzlich eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat infrage.
Möchtest du unabhängig davon zu einem anderen Anbieter wechseln, gelten andere Regeln. Kann dein bisheriger Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort erfüllen, läuft er normalerweise bis zum Vertragsende weiter. Ein neuer Vertrag beendet den alten nicht automatisch. Die Bundesnetzagentur erklärt die Unterschiede zwischen Anbieterwechsel und Umzug; die gesetzliche Grundlage für den Umzug findest du in § 60 TKG.
Die drei wichtigsten Fälle beim Umzug
| Situation | Was rechtlich und praktisch gilt | Dein sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| Der bisherige Anbieter kann die Leistung liefern | Du kannst den Vertrag an die neue Adresse mitnehmen. Laufzeit und sonstige Vertragsinhalte bleiben grundsätzlich bestehen. | Umzugsauftrag stellen, Leistung und Termin schriftlich bestätigen lassen. |
| Der bisherige Anbieter kann die vereinbarte Leistung nicht liefern | Du kannst den Vertrag grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. | Nachweise sichern, Sonderkündigung erklären und rechtzeitig einen neuen Anschluss organisieren. |
| Du willst trotz möglicher Weiterversorgung einen anderen Anbieter | Der alte Vertrag endet nicht allein wegen des Umzugs oder der Neubestellung. Bis zum Vertragsende können zwei Verträge parallel laufen. | Laufzeit und Kündigungstermin prüfen, neuen Anschluss terminieren und Gesamtkosten vergleichen. |
Ein Anbieterwechsel am gleichen Anschlussort ist wiederum ein eigener Fall. Dort sollte der neue Anbieter die Kündigung, Umschaltung und eine mögliche Rufnummernmitnahme koordinieren. Die Versorgung darf bei einem rechtzeitig eingeleiteten Wechsel grundsätzlich nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Diese Weiterversorgungsregeln gelten nicht in derselben Form, wenn du tatsächlich an eine andere Adresse ziehst.
Was bedeutet „vereinbarte Leistung“?
Für die Prüfung reicht es nicht, dass irgendein Internetprodukt des Anbieters an der neuen Adresse verfügbar ist. Vergleiche die Leistung deines bestehenden Vertrags mit dem, was der Anbieter am neuen Wohnort tatsächlich bereitstellen kann:
- Download- und Uploadgeschwindigkeit,
- vertraglich zugesagte beziehungsweise normalerweise verfügbare Datenrate,
- Telefonie und deine Festnetznummer,
- gebuchte TV- oder Zusatzoptionen,
- Router, Modem oder Glasfaserabschluss,
- Preis, Laufzeit und sonstige Vertragsbestandteile.
Die Leitungstechnik muss dabei nicht zwingend gleich heißen. Ein Anbieter kann beispielsweise eine andere Zugangstechnik einsetzen, wenn er damit die vertraglich geschuldete Leistung zu den vereinbarten Bedingungen erbringt. Ein beliebiger langsamerer Ersatz-Tarif ist aber nicht automatisch dasselbe Produkt. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich auf die vereinbarte Übertragungsrate und die unveränderte Laufzeit hin.
Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nur eine geringere Mindestgeschwindigkeit oder einen Tarif mit neuen Bedingungen anbietet, lass dir genau erklären, ob es sich um die Fortführung deines Vertrags oder um ein neues Angebot handelt. Du musst eine neue 24-monatige Laufzeit nicht allein deshalb akzeptieren, weil du umziehst. Wenn du freiwillig ein Upgrade oder einen neuen Tarif bestellst, kann dagegen eine neue Vereinbarung mit eigenen Bedingungen entstehen.
Vor dem Umzug: Diese Daten solltest du sammeln
Je früher du die Prüfung startest, desto leichter lassen sich Installation und Einzug aufeinander abstimmen. Halte folgende Angaben bereit:
Daten der neuen Wohnung
- vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer,
- Wohnungsnummer, Etage oder Lage im Gebäude,
- gewünschter Einzugs- und Bereitstellungstag,
- Zugang zu Hausanschlussraum, Technikraum oder Keller,
- Name und Kontaktdaten von Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, wenn bauliche Arbeiten nötig sein könnten,
- vorhandene Anschlussdose, Glasfaserabschluss, ONT oder Hausübergabepunkt.
Eine Hausnummer allein reicht bei Mehrfamilienhäusern nicht immer aus. Bei Glasfaser kann die Straße bereits erschlossen sein, während die einzelne Wohnung noch keine Leitung bis zum Wohnungsübergabepunkt besitzt. Prüfe deshalb Glasfaser-Verfügbarkeit adressgenau und unterscheide FTTH, FTTB und VDSL.
Daten des bestehenden Vertrags
- Kundennummer und Vertragsnummer,
- Vertragsbeginn und Ende der Mindestlaufzeit,
- nächstmöglicher Kündigungstermin,
- aktueller Preis und Preis nach einer Rabattphase,
- gebuchte Internet-, Telefonie-, TV- und Zusatzprodukte,
- Festnetznummern und gewünschte Rufnummernmitnahme,
- Router, Modem, ONT und Mietgeräte,
- aktuelle Rechnung, Vertragszusammenfassung und Änderungsmitteilungen.
Lade die Unterlagen herunter, bevor du den alten Anschluss oder das Kundenkonto schließt. Ein neuer Anbieter braucht für die Übernahme häufig dieselben Kundendaten wie der bisherige Anbieter.
Wenn du einen konkreten Altvertrag einordnen möchtest, helfen zusätzlich die Hinweise zur Telekom-DSL-Kündigungsfrist und zur Kündigung eines Vodafone-Kabelanschlusses. Maßgeblich bleiben trotzdem deine eigenen Vertragsunterlagen.
Ein sinnvoller Ablauf vom ersten Check bis zum Einzug
1. Anbieter frühzeitig über den Umzug informieren
Melde den Umzug, sobald Einzugsdatum und neue Adresse feststehen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, einen Wechsel möglichst früh einzuleiten; bei einem regulären Anbieterwechsel nennt sie als Orientierung bis zu drei Monate vor dem Vertragsende. Für einen Umzug gibt es keinen sinnvollen Grund, bis kurz vor dem Einzug zu warten, weil ein Technikertermin oder eine Gebäudefreigabe nötig sein kann.
Die Verbraucherzentrale hält für die Antwort des Anbieters eine Frist von etwa drei Wochen für ratsam. Das ist eine praktische Planungshilfe und keine Garantie, dass jeder technische Check genau so lange dauert.
Fordere eine klare Antwort auf diese Fragen:
- Kann der bestehende Vertrag an der neuen Adresse unverändert fortgeführt werden?
- Welche Datenrate und welche Telefonie-Leistungen sind dort tatsächlich vorgesehen?
- Gibt es eine Umzugsgebühr, und wie hoch ist sie?
- An welchem Tag wird der Anschluss aktiviert?
- Muss ein Techniker in die Wohnung oder ins Gebäude?
- Funktioniert dein vorhandener Router weiter?
2. Verfügbarkeit der neuen Adresse unabhängig prüfen
Prüfe die neue Adresse zusätzlich bei den relevanten Netzbetreibern und nicht nur in einer allgemeinen Ausbaukarte. Achte auf die konkrete Anschlusstechnik und auf die Produktinformationen:
| Prüfpunkt | Warum er beim Umzug zählt |
|---|---|
| DSL, Kabel, FTTH oder FTTB | Die Technik beeinflusst Verfügbarkeit, Hausverkabelung, Upload und Installation. |
| Download und Upload | Ein hoher Download allein sagt wenig über Videokonferenzen, Cloud-Sicherungen oder große Uploads aus. |
| Bereitstellungstermin | „Verfügbar“ bedeutet nicht immer, dass der Anschluss am Einzugstag aktiv ist. |
| Router und Abschlussgerät | Glasfaser kann ein ONT, einen SFP-Einsatz oder einen kompatiblen Router benötigen. |
| Laufzeit und Preis | Ein neuer Vertrag kann nach Rabatten deutlich mehr kosten oder eine neue Mindestlaufzeit starten. |
| Einmalige Kosten | Anschluss, Versand, Installation, Umzug und Hardware gehören in die Gesamtrechnung. |
Ein Vergleichsportal hilft dir, Angebote für die Adresse zu finden. Die technische Zusage des konkreten Anbieters und die Vertragszusammenfassung bleiben trotzdem maßgeblich. Bei Glasfaser in einem Mehrfamilienhaus hilft der Ratgeber zu Glasfaser-Hausanschluss und Kosten, wenn Leitungsweg, Eigentümer und Hausverwaltung geklärt werden müssen.
3. Einen der drei Fälle verbindlich auswählen
Bestelle nicht vorschnell einen neuen Tarif, bevor du weißt, wie der alte Vertrag endet. Entscheide erst nach der Verfügbarkeitsantwort:
- Fortführung: Du erteilst einen Umzugsauftrag beim alten Anbieter.
- Sonderkündigung: Du kündigst, weil die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird.
- Freiwilliger Wechsel: Du möchtest trotz möglicher Fortführung ein anderes Angebot und akzeptierst gegebenenfalls eine Überschneidung.
Lass dir bei der Fortführung ausdrücklich bestätigen, dass es sich um einen Umzug deines bestehenden Vertrags handelt. Ein Angebot mit neuer Vertragsnummer oder neuem Produkt kann eine Tarifänderung sein und sollte nicht als reine Adressänderung behandelt werden.
Wenn du den bisherigen Vertrag mitnimmst
Kann dein Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen, gilt der Vertrag grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weiter. Nach § 60 TKG darf der Anbieter die vereinbarte Vertragslaufzeit und sonstige Vertragsinhalte nicht allein wegen des Umzugs ändern.
Der Anbieter darf allerdings ein angemessenes Entgelt für den Umzugsaufwand verlangen. Es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses. Prüfe deshalb, ob die Rechnung eine einmalige Umzugsposition und keine ungewollte Tarifänderung enthält.
Lass dir schriftlich bestätigen:
- die neue Anschlussadresse,
- den vereinbarten Schaltungstag,
- die bereitgestellte Leistung,
- die Höhe und Bezeichnung der Umzugsgebühr,
- die weitere Mindestlaufzeit,
- die Festnetznummern und Zusatzprodukte,
- den Umgang mit Router und Mietgeräten,
- sowie den Ansprechpartner für den Installationstermin.
Die Aktivierung am neuen Wohnsitz soll an dem mit dir ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen. Sorge dafür, dass der Zugang zum Hausanschluss, zur Wohnung und zu vorhandenen Leitungswegen an diesem Tag möglich ist.
Router beim Umzug nicht vorschnell zurückschicken
Ob dein alter Router weiter funktioniert, hängt von Anbieter, Zugangstechnik und Vertrag ab. Bei einem Anschluss über DSL oder Kabel kann das vorhandene Gerät möglicherweise weiter genutzt werden; bei einem neuen Glasfaserabschluss können andere Zugangsdaten oder ein zusätzlicher Netzabschluss nötig sein. Verlasse dich nicht auf die Aussage „Router behalten“, sondern kläre Modell, Anschlussart und Aktivierung. Der Ratgeber zum passenden Router für einen Glasfaseranschluss erklärt ONT, SFP und weitere Kompatibilitätsfragen.
Mietgeräte solltest du erst nach einer eindeutigen Rücksendeaufforderung zurückschicken. Fotografiere Router, Netzteil, Seriennummer und Zubehör und bewahre den Einlieferungsbeleg auf. Gib ein Gerät nicht zurück, wenn es am neuen Wohnort noch für die Versorgung benötigt wird und der Anbieter keinen Austausch bestätigt hat.
Wenn du wegen des Umzugs kündigen kannst
Kann dein Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sieht § 60 Abs. 2 TKG ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat vor. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. In der Praxis wird die Beendigung häufig zum Ende eines Kalendermonats bestätigt.
Das Recht entsteht nicht allein, weil du lieber einen anderen Anbieter möchtest. Entscheidend ist die fehlende Möglichkeit, den bestehenden Vertrag am neuen Wohnort zu erfüllen. Ein niedrigerer Ersatz-Tarif, eine andere Datenrate oder der Wegfall einer vereinbarten Leistung können deshalb wichtiger sein als die Frage, ob der Anbieter grundsätzlich „Internet“ an der Adresse anbietet.
Nachweise für die Sonderkündigung
Sichere eine nachvollziehbare Dokumentation:
- Mietvertrag, Meldebestätigung oder anderer Umzugsnachweis,
- vollständige neue Adresse und Auszugsdatum,
- Ergebnis des Anbieterchecks mit Datum,
- schriftliche Antwort des Anbieters zur fehlenden Leistung,
- alte Vertragszusammenfassung und Produktinformationsblatt,
- E-Mails, Chatverläufe und Vorgangsnummern,
- deine Kündigung und die Eingangsbestätigung.
Schwärze in einer Kopie nicht benötigte private Angaben, wenn der Anbieter nur einen Adress- oder Datumsnachweis verlangt. Wichtig ist, dass der Umzug und die neue Adresse nachvollziehbar bleiben.
Vorlage für deine Kündigung
Passe die Platzhalter an und füge den Nachweis der neuen Adresse sowie die Antwort zur Verfügbarkeit bei:
Betreff: Sonderkündigung wegen Umzugs – Kundennummer [Nummer]
Guten Tag,
hiermit kündige ich meinen Telekommunikationsvertrag mit der Kundennummer
[Nummer] wegen meines Umzugs gemäß § 60 Abs. 2 TKG zum [Datum].
Meine neue Adresse lautet:
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, gegebenenfalls Wohnungsnummer]
Die vertraglich geschuldete Leistung wird an dieser Adresse nach Ihrer
Verfügbarkeitsauskunft vom [Datum] nicht angeboten. Bitte bestätigen Sie mir
den Beendigungszeitpunkt und die weitere Vorgehensweise schriftlich.
Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Setze bei [Datum] nur einen Termin ein, den du mit der einmonatigen Frist tatsächlich erreichen kannst. Liegt der Auszug früher, gib den nächstmöglichen zulässigen Termin an oder formuliere die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt, obwohl du die fehlende Leistung belegen kannst, prüfe den Einzelfall mit einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung. Bewahre die Kündigung nicht nur als Entwurf, sondern mit nachweisbarem Zugang beim Anbieter auf.
Wenn du freiwillig zu einem neuen Anbieter wechselst
Bietet der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse an, beendet ein neuer Vertrag den alten nicht automatisch. Das kann zu einer Übergangszeit mit zwei Zahlungen führen. Rechne vor der Bestellung:
| Kostenpunkt | Alter Vertrag | Neuer Vertrag |
|---|---|---|
| Monatlicher Grundpreis | bis zum Vertragsende | ab Bereitstellung oder Vertragsbeginn |
| Rabattphase | auslaufende Gutschriften berücksichtigen | Dauer und Preis danach prüfen |
| Einmalige Kosten | mögliche Umzugsgebühr | Anschluss, Versand, Installation |
| Hardware | Miete oder Rückgabe | Router, ONT oder Kaufgerät |
| Telefonie | Rufnummer und Optionen | Portierung und neue Optionen |
| Laufzeit | bestehender Kündigungstermin | neue Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist |
Beauftrage bei einem Anbieterwechsel möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung und Umschaltung. So können die Unternehmen den Termin und eine Rufnummernmitnahme abstimmen. Gib Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer und Rufnummer exakt so an, wie sie im alten Vertrag stehen. Abweichende Schreibweisen führen häufig zu Rückfragen oder einer abgelehnten Portierung.
Die Rufnummernmitnahme im Festnetz hängt von der Ortsvorwahl ab. Wenn sich die Ortsvorwahl durch den Umzug ändert, lässt sich die alte Festnetznummer in der Regel nicht mitnehmen. Mobilfunknummern sind dagegen nicht an den Wohnort gebunden. Prüfe diesen Punkt vor der Kündigung, wenn die Nummer für Arbeit, Familie oder Zwei-Faktor-Anmeldungen wichtig ist.
Wenn du nur den Tarif wechseln möchtest, ohne den Anschlussort zu ändern, gelten die Regeln für den normalen Anbieterwechsel. Bei rechtzeitigem Auftrag soll der alte Anbieter bis zur erfolgreichen Umschaltung weiterversorgen. Eine solche Weiterversorgung am alten Anschlussort ist nicht dasselbe wie eine Versorgung der neuen Wohnung.
Versorgungslücke beim Umzug vermeiden
Ein Umzug kann trotz rechtzeitiger Beauftragung eine Lücke erzeugen, wenn am neuen Wohnort ein Techniker, ein Hausanschluss oder eine neue Leitung nötig ist. Plane eine Übergangslösung, wenn du auf Internet für Homeoffice, Schule, Telefonie oder den Umzug selbst angewiesen bist:
- Smartphone-Hotspot oder Daten-SIM,
- kurzfristig buchbarer Mobilfunktarif mit ausreichendem Datenvolumen,
- vorhandener Anschluss am alten Wohnort bis zum bestätigten Umzugstermin,
- Zugang zu einem zweiten Internetanschluss für wichtige Arbeitstage.
Teste vorher, ob dein Mobilfunktarif Tethering erlaubt, der Empfang in der neuen Wohnung reicht und das Datenvolumen für Videokonferenzen ausreicht. Ein Hotspot ist eine Übergangslösung, kein Beleg dafür, dass der Festnetztarif an der Adresse gut funktioniert.
Was bei einer Verzögerung gilt
Dokumentiere jeden vereinbarten Termin und jede Kontaktaufnahme. Fällt die Versorgung beim Umzug länger als einen Arbeitstag vollständig aus, ohne dass du die Verzögerung vereinbart oder verursacht hast, kann eine gesetzliche Ausfallentschädigung infrage kommen. Das gilt auch, wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundenservice- oder Installationstermin versäumt. Die Bundesnetzagentur nennt als gesetzliche Begrenzung 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise versäumtem Termin oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, falls dieser Betrag höher ist.
Das ist von der Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel am gleichen Anschlussort zu unterscheiden. Bei einem Umzug an eine neue Adresse gelten andere technische Abläufe. Die Hinweise der Bundesnetzagentur zu Umzug, Ausfall und Anbieterwechsel erklären diese Unterschiede.
Anschluss nach dem Einzug prüfen
Teste am vereinbarten Bereitstellungstag zuerst per LAN direkt am Router oder Netzabschluss. So trennst du einen Anschlussfehler von einem schwachen WLAN in der neuen Wohnung.
- Prüfe, ob der Router synchronisiert und eine Internetverbindung aufbaut.
- Öffne mehrere Webseiten und teste Download sowie Upload.
- Prüfe Festnetznummern für eingehende und ausgehende Anrufe.
- Wiederhole den Test per WLAN an den wichtigen Arbeits- und Aufenthaltsplätzen.
- Prüfe TV- oder Zusatzoptionen, falls sie zum Vertrag gehören.
- Speichere Messwerte, Screenshots, Fehlermeldungen und das Support-Ticket.
Für die vertragliche Datenrate kannst du die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen. Eine einzelne Messung per WLAN ist allerdings kein belastbarer Nachweis für die Festnetzleitung. Schließe das Messgerät möglichst direkt per Kabel an und halte dich an die dort beschriebenen Voraussetzungen. Bei einem Wi-Fi-Problem hilft anschließend der Ratgeber zur WLAN-Reichweite; bei einer auffällig langsamen Leitung findest du weitere Schritte unter Internet zu langsam – was tun?.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
Der neue Anschluss ist schon in der Wohnung vorhanden
Eine vorhandene Anschlussdose bedeutet nicht automatisch, dass dein Vertrag sofort geschaltet ist. Der Anbieter muss die Leitung möglicherweise noch buchen, aktivieren oder einem Anschluss zuordnen. Frage nach dem Bereitstellungstermin und teste nicht nur, ob ein WLAN-Name sichtbar ist.
Im Haus liegt Glasfaser, aber nicht bis in die Wohnung
Bei FTTB endet die Glasfaser im Gebäude; der letzte Abschnitt kann über die Hausverkabelung laufen. Bei FTTH reicht sie bis in die Wohnung. Das kann den Installationsweg, Router und mögliche Termine verändern. Der Vergleich von FTTH und FTTB hilft dir bei der Einordnung.
Der neue Anbieter bietet einen Tarif mit anderer Laufzeit an
Ein Tarifwechsel kann eine neue Mindestlaufzeit auslösen, auch wenn er im Gespräch als „Umzug“ bezeichnet wird. Lies die Vertragszusammenfassung, bevor du bestätigst. Für die reguläre Vertragskündigung und die automatische Verlängerung erklärt die Bundesnetzagentur die geltenden Fristen.
Internet, Telefonie und TV stehen auf derselben Rechnung
Prüfe, welche Bestandteile zum Vertrag gehören. Eine Kündigung nur des Internetzugangs beendet nicht zwingend TV, Zusatzoptionen oder Mietgeräte. Umgekehrt kann der Wegfall einer Option einen Kombinationsrabatt verändern. Nimm alle Positionen aus der letzten Rechnung in deinen Kostenvergleich auf.
Häufige Fragen zum Internet beim Umzug
Häufige Fragen
Muss ich wegen eines Umzugs einen neuen 24-Monats-Vertrag abschließen? ▾
Nein, nicht allein wegen des Umzugs. Wenn dein Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse erbringen kann, soll der bestehende Vertrag grundsätzlich mit unveränderter Laufzeit und zu den sonstigen bisherigen Bedingungen weiterlaufen. Ein freiwilliger Tarifwechsel kann allerdings eine neue Vereinbarung mit eigener Laufzeit auslösen.
Kann ich meinen Internetvertrag bei jedem Umzug sofort kündigen? ▾
Nein. Das gesetzliche Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat greift grundsätzlich dann, wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. Der bloße Wunsch, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, reicht nicht aus.
Was passiert, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nur langsameres Internet anbietet? ▾
Vergleiche die neue Datenrate mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Ein beliebiger langsamerer Ersatz-Tarif ist nicht automatisch die unveränderte Fortführung. Lass dir schriftlich bestätigen, was angeboten wird, und prüfe bei einer Unterschreitung der vereinbarten Leistung das Kündigungsrecht.
Wer kündigt beim Anbieterwechsel? ▾
Wenn du Versorgung und eine mögliche Festnetznummer behalten möchtest, sollte möglichst der neue Anbieter Kündigung, Umschaltung und Rufnummernmitnahme koordinieren. Kündige den alten Anschluss nicht vorschnell selbst, wenn der neue Anbieter die Übernahme durchführen soll.
Darf der Anbieter eine Umzugsgebühr verlangen? ▾
Ja, grundsätzlich kann ein angemessenes Entgelt für den Umzugsaufwand anfallen. Es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses. Prüfe, ob die Position tatsächlich eine Umzugsgebühr und keine neue Tarif- oder Hardwareposition ist.
Kann ich meine Festnetznummer beim Umzug behalten? ▾
Das hängt von der Ortsvorwahl ab. Bei einem Wechsel der Ortsvorwahl lässt sich die bisherige Festnetznummer in der Regel nicht mitnehmen. Mobilfunknummern sind ortsunabhängig. Kläre die Portierung vor der Kündigung oder Bestellung.
Fazit: In dieser Reihenfolge gehst du vor
- Neue Adresse und Einzugsdatum vollständig sammeln.
- Beim bisherigen Anbieter prüfen, ob die vereinbarte Leistung dort verfügbar ist.
- Vertrag mitnehmen, Sonderkündigung erklären oder freiwilligen Wechsel bewusst auswählen.
- Leistung, Laufzeit, Router, Termine und Gesamtkosten schriftlich vergleichen.
- Kündigung und Anbieterwechsel koordinieren, statt zwei Anschlüsse ungewollt parallel zu bezahlen.
- Bereitstellung am neuen Wohnort per LAN, WLAN, Telefonie und gegebenenfalls Breitbandmessung prüfen.
Die häufigste Fehlentscheidung ist, den alten Vertrag nur wegen des Umzugs zu kündigen und erst danach die Verfügbarkeit zu prüfen. Kläre zuerst die Leistung an der neuen Adresse. So weißt du, ob du den bestehenden Anschluss mitnimmst, ein gesetzliches Kündigungsrecht hast oder einen freiwilligen Wechsel samt möglicher Doppelzahlung planst.
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